Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Seminaren und Konferenzen
§1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltung“) und der Gemeinde Helgoland. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
§2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Ihre Anmeldung kann über Internet, Telefax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere Antwortmail bestätigt. schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
§3. Leistung
Der Teilnahmebeitrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Er beinhaltet Tagungsunterlagen, Verpflegungen sowie Vorträge. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 60 Tage vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.
§4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Teilnahmebeitrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die Gemeinde Helgoland berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn die Gemeinde Helgoland einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von der Gemeinde Helgoland geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Rechnungen als PDF. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt die Gemeinde Helgoland keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Gemeinde Helgoland schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§5. Reisekosten & Übernachtungen
Etwaige Übernachtungsleistungen und Reisekosten sind nicht Gegenstand der Veranstaltung. Die Gemeinde Helgoland unterstützt die Buchung, aber tritt ausdrücklich nicht als Reiseveranstalter auf.
§6. Urheberrechte
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Gemeinde Helgoland gestattet.
§7. Haftung
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Gemeinde Helgoland übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
§8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Pinneber vereinbart.
§9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen, wenn eine Buchung vor dem 30. März 2019 erfolgt ist. Stornierungsgebühren werden dann nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse:
Gemeinde Helgoland, Lung Wai 28, 27498 Helgoland.
Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat.
§10. Programmänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Kongressleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Kongressvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, solange sich die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich auf den Gesamtzuschnitt des Kongresses auswirken und den Kongresscharakter verändern.
§11. Datenschutz
Die Gemeinde Helgoland schützt Ihre personenbezogenen Daten. Die Gemeinde Helgoland wird die vom Besteller überlassenen Daten vertraulich behandeln. Wir verwenden die im Rahmen der Bestellung und Nutzung unseres Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen postalisch und per E-Mail Informationen über weitere Angebote von uns sowie unseren Partner- oder Konzernunternehmen zukommen zu lassen, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schaffen wir ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwenden wir Ihre Daten, soweit Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben.